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Die Quellensteuer darf nicht zum Nettoeinkommen hinzugerechnet werden

Art. 276, 285 ZGB: Quellensteuern sind auch in Mankofällen zu berücksichtigen.

Schlagworte: Quellensteuer; Mankofälle; Unterhalt

Wird der unterhaltspflichtige Elternteil an der Quelle besteuert, sind die Steuern bei der Festlegung des Einkommens trotz Mankosituation zu berücksichtigen. Eine Hinzurechnung der Quellensteuer zum Einkommen ist unzulässig.

Bundesgericht, Entscheid vom 31. August…

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