Art. 125 ZGB: Kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen kultureller Entwurzelung. Nach einer achtjährigen Ehe, die kinderlos geblieben ist, kann ein nachehelicher Unterhaltsanspruch bestehen,…
Art. 101 Abs. 3 ZPO: Leistung des Kostenvorschusses. Beantragt eine Partei die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege, wird damit die vom Gericht angesetzte Frist zur Leistung eines…
Art. 9, 248, 937 ZGB: Zuordnung einer Liegenschaft. Bei im Grundbuch eingetragenen Grundstücken besteht eine Vermutung, dass diese dem Eingetragenen gehören. Wer den Grundbucheintrag bestreitet, hat zu…
Art. 122 ff. ZGB, Art. 7d Abs. 2 SchlT ZGB: Stichtag für die Teilung der Austrittsleistungen in Verfahren, die bei Inkrafttreten des neuen Rechts bereits hängig waren. In Scheidungsverfahren,…
Die Zuständigkeit des mit der Scheidung befassten schweizerischen Gerichts umfasst auch die güterrechtliche Auseinandersetzung und den Entscheid über die in der Schweiz und im Ausland gelegenen Grundstücke. Das vom schweizerischen Gericht im Zusammenhang auf die güterrechtliche Auseinandersetzung anzuwendende Recht bestimmt alle zugehörigen oder…
Art. 163, 165 ZGB: Abgrenzung zwischen gewöhnlichem Unterhalt und ausserordentlichen Beiträgen. Leben die Ehegatten unter dem Güterstand der Gütertrennung und investiert ein Ehegatte in die…
FamPra.ch Nummer 4/2023, 21. November 2023, S. 1000
Der vorliegende Artikel untersucht einige Aspekte des internationalen Privatrechts im Zusammenhang mit Konkubinaten und Partnerschaften in schwacher Bindungsform, insbesondere im Hinblick auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften nach ausländischem Recht. Analysiert werden der internationale Charakter, die Zuständigkeit, das anwendbare Recht und…
Art. 111 ZGB, Art. 60 IPRG: Zuständigkeit schweizerischer Gerichte für eine einvernehmliche Scheidung. Unabhängig davon, ob es um eine Scheidung auf Klage oder eine einvernehmliche Scheidung geht,…
Mit der gestiegenen Lebenserwartung ist von einem neuen Lebensabschnitt mit neuen rechtlichen Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten auszugehen. Älteren Ehegatten, die zwar nicht mehr zusammen leben, sich aber aus unterschiedlichen Beweggründen nicht scheiden lassen möchten, steht die Möglichkeit offen, einvernehmlich eine Ehetrennung…
Der vorliegende Artikel zeigt einleitend auf, dass viele Grundsätze des neuen Erwachsenenschutzrechts die auf der Grundlage des Gesetzes von 1907 entwickelte Praxis weiterführen und konzentriert sich anschliessend auf die Ana-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2012 | S. 927–961Es folgt Seite №961⬆lyse der Bestimmungen…