Direkt zum Inhalt

Suchergebnis für unbezifferte Rechtsbegehren

5 Dokumente gefunden

Rechtsbegehren im Güterrecht

Güterrechtliche Rechtsbegehren sind derart bestimmt zu formulieren, dass sie im Falle der Gutheissung der Klage zum Entscheiddispositiv erhoben werden können. Soweit sie auf eine Geldzahlung lauten, sind sie zu beziffern. Von diesen Grundsätzen kann lediglich dann teilweise abgewichen werden, wenn die Aufhebung einer mehrfachen…

Rechtsbegehren in familienrechtlichen Verfahren

Rechtsbegehren sind grundsätzlich so detailliert abzufassen, dass sie am Ende des Verfahrens zum Urteil erhoben werden können. Obwohl zu Beginn eines Scheidungsverfahrens in vielfacher Hinsicht Ungewissheiten bestehen, ist ein Rechtsbegehren so bestimmt wie möglich zu formulieren. Dieser Grundsatz ist aber durch die Offizialmaxime, die…

Rechtsbegehren zur Regelung der Scheidungsfolgen

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, in welcher Form Rechtsbegehren nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung gestellt werden müssen. Dabei werden insbesondere die Fragen beantwortet, in welcher Art und in welchem Umfang bereits zu Verfahrensbeginn Begehren zur Regelung der Scheidungsfolgen gestellt werden müssen, aus welchen…

Nr. 31 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 8. Dezember 2011 i.S. X. gegen Z. - 5A_663/2011

Art. 311 ZPO: Berufungsanträge. Die Berufungseingabe muss Anträge enthalten. Im Falle von Geldforderungen sind die Anträge zu beziffern. Anträge sind im Lichte der Berufungsbegründung auszulegen.

Nr. 71 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 16. Juni 2020 i.S. I. gegen A.B., C. - 5A_1018/2019

Art. 367 Abs. 3 i.V.m. 426 aZGB, Art. 399 Abs. 2 OR, Art. 81 ff. ZPO: Haftung des Beistandes für eine beigezogene Hilfsperson, Streitverkündungsklage. Im Rahmen seiner Amtsausübung kann der Beistand…
Melden sie sich für den FamPra.ch-Newsletter an und bleiben Sie informiert.