Der vorliegende Beitrag behandelt die verschiedenen im Bereich der beruflichen und individuellen Vorsorge bestehenden Möglichkeiten des künftigen de cujus, seinen hinterbliebenen Konkubinatspartner zu begünstigen. In erster Linie werden darin die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Einsetzung des hinterbliebenen Konkubinatspartners…
Der Bundesrat hat als Antwort auf die Motion 10.3524 von F. Gutzwiller eine weitläufige Reform des Erbrechts ausgearbeitet. Der Vorentwurf des neuen Gesetzes (VE) schlägt vor, die Pflichtteile der Abkommen und der Ehegatten um 1∕3 respektive 1∕2 zu reduzieren und das Pflichteil der Eltern abzuschaffen. Die (damit höhere) freie Quote würde die…
Art. 490, 544 Abs. 1bis, 545 Abs. 1, 554 Abs. 1 ZGB: Errichtung einer Beistandschaft für die noch nicht lebenden Nachkommen des Vorerben. Gemäss Art. 554 ZGB ist eine Erbschaftsverwaltung anzuordnen,…
Grundsätzlich darf das Kindesvermögen nicht angetastet werden, ausser wenn es sich um Zuwendungen gemäss Art. 320 Abs. 1 ZGB handelt. Die Anzehrung des übrigen Vermögens für die Bestreitung der…
FamPra.ch Nummer 4/2011, 28. November 2011, S. 998
Neben der unbefristeten Ehe kennt das iranische Recht die Ehe auf Zeit. Diese zweite Eheart führt zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft für einen von den Eheleuten zu Beginn der Ehe festgelegten Zeitraum. Sie löst in bestimmtem Umfang persönliche und vermögensrechtliche Rechtsfolgen aus. Gleichwohl sie als Mittel zur Abmilderung der aus der…
Art. 129 ZGB: Rückweisungsentscheid, Voraussetzungen für die Anzehrung des Vermögens im Abänderungsverfahren. Wird ein Entscheid zurückgewiesen, hat das kantonale Gericht seinen neuen Entscheid…
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Festlegung des Unterhalts in sehr guten finanziellen Verhältnissen, Zumutbarkeit der Anzehrung des Vermögens.Reicht das Erwerbseinkommen sowie die Vermögenserträge…
Im Rahmen des Mechanismus der sogenannten «verstärkten Zusammenarbeit» tritt die «Güterrechts»-Verordnung am 29. Januar 2019 in 18 Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft. Sie bringt einheitliche Regeln hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der Anerkennung von Entscheidungen im Bereich des ehelichen…
In den meisten westlichen Industrieländern nimmt die Anzahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften seit den 1970er Jahren stetig zu. Die wachsende Bedeutung dieser Lebensform führte besonders in verschiedenen Ländern des angloamerikanischen Rechtsraums dazu, dass – anders als in der Schweiz – auch für diese Form des Zusammenlebens in gewissen…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 1/2009 | S. 206–208Es folgt Seite №207⬆Art. 125 ZGB: Zumutbarkeit des Vermögensverzehrs zur Finanzierung des nachehelichen…