Das Recht auf Ehe und Gründung einer Familie wird sowohl durch die Bundesverfassung als auch durch die internationalen Menschenrechte geschützt. Um dieses Grundrecht zu umreissen, beschäftigt sich der vorliegende Beitrag insbesondere mit Art. 14 BV, wobei in einem ersten Schritt ein historischer Ver-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2011 | [wording…
Als gesellschaftlicher Begriff ist die Familie einem steten Wandel ausgesetzt. Letzteren muss das Recht nachvollziehen, darf ihn aber nicht erzwingen. Das heterogene und monogame Wesen der Ehe ist seit Jahrhunderten Grundstein von Familie und Kindesverhältnis und bildet Bestandteil des Schweizerischen Ordre Public. Damit wird jegliche generelle…
Das Prinzip der Gleichstellung prägte die Reformen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Bereich des Familienrechts, insbesondere die aufeinanderfolgenden Revisionen des Kindesrechts sowie im Bereich des Ehe- und Scheidungsrechts. Dabei handelte es sich teils um die Gleichstellung unterschiedlicher Lebensgemeinschaften (über den Status des…
Die Diversifizierung der Lebensweisen, beeinflusst von einer individualistischen Entschlossenheit, betont die Bedeutung der Grundrechte bereits im Anfangsstadium des Abschlusses der Partnerschaft. Diese Rechte haben so zu einer Privatisierung des Familienrechts und durch die Lockerung des staatlichen und familiären Eingriffs zu einer…
Der Schutz von urteilsunfähigen Personen in Alters- und Pflegeheimen ist einer der zentralen Aspekte der Revision des Erwachsenenschutzrechts. Künftig ist die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf Bundesebene in Art. 383–385 ZGB geregelt. Die neuen Bestimmungen, die analog auch für Personen in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung anwendbar…
Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…
: Das Zivilgesetzbuch regelt das Institut der Platzierung von Minderjährigen nicht umfassend und erwähnt den Begriff der Pflegeeltern lediglich beiläufig in den Artikeln 294 und 300 ZGB. Im Gegensatz dazu ist die unfreiwillige Platzierung Minderjähriger von im Gesetz klar geregelten Schutzmassnahmen, wie bspw. dem Entzug des Rechts auf Bestimmung…
Am 1. Januar 2019 trat in der Schweiz eine Änderung der Melderechte und Meldepflichten gegenüber der KESB bei Kindeswohlgefährdung in Kraft. Bei dieser komplexen Thematik müssen einander entgegengesetzte und widersprüchliche Interessen berücksichtigt werden, was aus den Gesetzesberatungen deutlich hervorgeht. Dennoch sind diese Melderechte und …