Die konkrete Eigentumsausgestaltung (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamteigentum) der Ehegatten an Immobilien bestimmt die Verfügungsberechtigung und weitgehend die Verlustbeteiligung. Demgegenüber richtet sich die Beteiligung am Mehrwert in Übereinstimmung mit dem Prinzip der Unabänderlichkeit der Gütermassen nach den investierten Mitteln…
Art. 9, 248, 937 ZGB: Zuordnung einer Liegenschaft. Bei im Grundbuch eingetragenen Grundstücken besteht eine Vermutung, dass diese dem Eingetragenen gehören. Wer den Grundbucheintrag bestreitet, hat zu…
Art. 111, 140 ZGB: Keine Genehmigung von undurchführbaren Klauseln in einer Scheidungskonvention. Eine Klausel, wonach ein Ehegatte alleine berechtigt ist, gestützt auf das Scheidungsurteil und eine…
Dieser Beitrag betrifft Ehepaare, bei denen einer der Ehegatten Eigentümer eines Unternehmens ist. Es wird untersucht, inwieweit das Eherecht – die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen und das Ehegüterrecht – die Entscheidungsfreiheit des unternehmerisch tätigen Ehegatten in Bezug auf sein Unternehmen beeinflusst. Obwohl das Eherecht zwingende…
Art. 185 ff. ZGB, Art. 394 ff. OR: Übertragung von Grundstücken zwischen Ehegatten, Vorliegen eines Auftrags resp. fiduziarischen Vertrags. Bei der Vertragsauslegung hat das Gericht auf den…
Das Schweizer Recht betrachtet das Konkubinat als rein vertragliches Rechtsverhältnis. Wenn zwei Individuen eine ausschliessliche und auf Dauer ausgelegte Lebensgemeinschaft eingehen, ohne aber verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft zu sein, werden diese als einfache Gesellschaft betrachtet (Art. 530 ff. OR). Der Zweck dieser einfachen…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2012 | S. 1114–1122Es folgt Seite №1115⬆Art. 165 Abs. 2 ZGB, Art. 530 OR: Voraussetzungen für das Vorliegen einer einfachen Gesellschaft…
FamPra.ch Nummer 4/2012, 7. November 2012, S. 1114
Art. 165 ZGB, Art. 18 OR: Fiduziarisches Rechtsgeschäft, Entschädigung gemäss Art. 165 ZGB. Überträgt der Eigentümerehegatte dem anderen den hälftigen Anteil an seinen Stockwerkeigentumswohnungen,…
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB: Zuteilung der ehelichen Liegenschaft. Können sich die Ehegatten über die Benutzung der ehelichen Liegenschaft nicht einigen, entscheidet das Gericht unter…
Die Zuständigkeit des mit der Scheidung befassten schweizerischen Gerichts umfasst auch die güterrechtliche Auseinandersetzung und den Entscheid über die in der Schweiz und im Ausland gelegenen Grundstücke. Das vom schweizerischen Gericht im Zusammenhang auf die güterrechtliche Auseinandersetzung anzuwendende Recht bestimmt alle zugehörigen oder…