Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…
Die Diversifizierung der Lebensweisen, beeinflusst von einer individualistischen Entschlossenheit, betont die Bedeutung der Grundrechte bereits im Anfangsstadium des Abschlusses der Partnerschaft. Diese Rechte haben so zu einer Privatisierung des Familienrechts und durch die Lockerung des staatlichen und familiären Eingriffs zu einer…
Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Recht auf Privat- und Familienleben in Art. 8 EMRK und zum akzessorischen Diskriminierungsverbot in Art. 14 EMRK haben verschiedene Entwicklungen im schweizerischen Recht beeinflusst, namentlich im Abstammungsrecht, im Adoptionsrecht, bezüglich des Rechts der elterlichen Sorge und…
Art. 8 EMRK: Keine rechtliche Anerkennung des Kindsverhältnisses zwischen dem Kind und der Ex-Partnerin der biologischen Mutter. Die Verweigerung der Anerkennung des Kindsverhältnisses zum getrennt…
Mit der Revision «Ehe für alle» soll eine Elternschaftsvermutung der Ehefrau bei weiblichen Ehepaaren eingeführt werden (Art. 255a nZGB). Vorausgesetzt ist, dass das Kind durch Samenspende nach den Bestimmungen des FMedG gezeugt wurde. Die Elternschaftsvermutung der Ehefrau wurde durch den Gesetzgeber bewusst als gesetzliche Fiktion ausgestaltet…
Das sensible Merkmal der Lebensform in Art. 8 BV knüpft an die Grundrechte auf persönliche Freiheit, auf Privatsphäre sowie auf Ehe und Familie an. Der Staat darf daher ohne besonders qualifizierten Grund nicht daran anknüpfen, ob jemand verheiratet ist oder nicht, ob jemand in einer gleich- oder in einer gemischtgeschlechtlichen Beziehung lebt, ob…