Das 2013 in Kraft getretene Namensrecht enthält mehrere Wahlmöglichkeiten für die Namen von Verheirateten während und nach der Ehe, sowie für die Namen der Kinder. Damit verwirklicht es die vollständige Gleichstellung von Mann und Frau in der Ehe und soll als neues Prinzip die Unabänderlichkeit des Geburtsnamens einführen. Weniger strenge…
Art. 30 Abs. 1 ZGB: Namensänderung bei Vorliegen von «achtenswerten Gründen». Seit Inkrafttreten des revidierten Art. 30 Abs. 1 ZGB am 1. Januar 2013 kann einer Person die Änderung des Namens…
Art. 256c Abs. 3 ZGB: Wiederherstellung der Frist zur Anfechtung der Vaterschaftsvermutung. Wichtige Gründe, die eine Wiederherstellung der Frist zur Anfechtung der Vaterschaftsvermutung…
FamPra.ch Nummer 4/2023, 21. November 2023, S. 1021
Art. 97a ZGB, Art. 74a, 75 ZStV: Verweigerung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Die Bestimmungen von Art. 97a ZGB und Art. 74a Abs. 1 ZStV finden nur Anwendung, wenn ein Ehegatte ausländischer…
Art. 68 f. IPRG, Art. 256c Abs. 3 ZGB: Anwendbares Recht für die Klage auf Anfechtung der Vaterschaft in internationalen Verhältnissen. Grundsätzlich ist für die Bestimmung des auf die Entstehung,…
Am 1. Januar 2013 trat in der Schweiz die lange geforderte Revision des Namensrechts in Kraft, die die Gleichstellung der Geschlechter in der Namenswahl gewährleisten soll. Das neue Prinzip der Unveränderbarkeit des Namens von Braut und Bräutigam tritt in Art. 160 Abs. 1 ZGB an die Stelle der Tradition des männlichen Familiennamens. Zugleich…
Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…
Die Regeln des ZGB zur Entstehung des Kindesverhältnisses gehen von der natürlichen Kindszeugung aus. Der Gesetzgeber hat sich für die Frage, wer die rechtlichen Eltern des Kindes sind, für ein Konzept entschieden, bei dem vorwiegend biologische, aber auch sozio-affektive Elemente ausschlaggebend sind. Übergeordnetes Prinzip bleibt dabei das Wohl…