Der Beitrag präsentiert ausgewählte Ergebnisse einer interdisziplinären Studie an der Schnittstelle von Recht und Soziologie zur alternierenden Obhut. Die Fragen, welche die Studie beantworten möchte, sind: 1. Unter welchen Umständen sollte eine alternierende Obhut als beste Lösung für das Kind in Betracht gezogen werden? 2. Welche psychosozialen…
Art. 301a Abs. 2 ZGB: Wegzug mit Kleinkindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge. Für den Entscheid, ob ein Elternteil mit den Kindern umziehen darf, bildet das im Zeitpunkt des Umzugsentscheids…
Die gemeinsame elterliche Sorge verbreitet sich zunehmend in den westeuropäischen Rechtsordnungen. Ist die Bedeutung dieses Konzeptes jedoch überall die Gleiche? Zum Zeitpunkt, in dem die Schweiz dieses Institut einer Gesetzesrevision unterzieht, erlaubt eine rechtsvergleichende Analyse mit der französischen und der belgischen (und damit…
Art. 176, 301a Abs. 2 lit. b und Abs. 5 ZGB: Grundsätze beim Umzug eines Elternteils. Die gemeinsame elterliche Sorge darf die Eltern nicht de facto ihrer Niederlassungsfreiheit berauben, indem sie von…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1057
Art. 298 Abs. 2terZGB: Anordnung einer alternierenden Obhut. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für eine alternierende Obhut erfüllt sind, hat das Gericht gestützt auf…
Ein Phänomen, das in der gesamten westlichen Welt beobachtet werden kann, ist die Entwicklung der gemeinsamen Elternschaft, die manchmal einer zweiten grossen Entwicklung gegenübersteht: dem Streben jedes Elternteils nach Mobilität. Der Umzug, ob aus persönlichen oder beruflichen Gründen, stellt die bis dahin von getrennten Eltern geführte…
Art. 298 Abs. 2terZGB: Die alternierende Obhut entspricht nicht dem vom Gesetz vorgesehenen Regelfall. Anders als dies bei der gemeinsamen elterlichen Sorge der Fall ist, handelt es sich bei der…
Art. 273 f. ZGB: Alternierende Obhut, Aufteilung der Betreuungsanteile unter den Eltern. Wird eine alternierende Obhut vorgesehen, sind die Betreuungsanteile jedes Elternteils festzulegen. Dabei…
FamPra.ch Nummer 4/2023, 21. November 2023, S. 1054