Der Schutz von urteilsunfähigen Personen in Alters- und Pflegeheimen ist einer der zentralen Aspekte der Revision des Erwachsenenschutzrechts. Künftig ist die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf Bundesebene in Art. 383–385 ZGB geregelt. Die neuen Bestimmungen, die analog auch für Personen in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung anwendbar…
Gemäss Medizin und Sozialwissenschaften bestehen zahlreiche Risiken der Verletzung der Persönlichkeitsrechte von urteilsunfähigen Personen in Pflegeeinrichtungen, besonders wenn das Personal schlecht ausgebildet, schlecht bezahl und überlastet ist, und wenn den Interessen der Institution gegenüber denjenigen der Bewohnerinnen und Bewohner der…
Der Aufsatz setzt beim Zwangsbegriff an, beleuchtet das bundesgerichtliche Verständnis von Zwangsbehandlungen und stellt die verschiedenen Friktionen der aktuellen Gesetzgebung rund um Zwangsmassnahmen im Rahmen einer FU, bei medizinischen Massnahmen und bei bewegungseinschränkenden Massnahmen dar. Damit wird auch Handlungsbedarf für eine…
Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…
Art. 383 ff. ZGB setzen für die Anordnung von bewegungsfreiheitsbeschränkenden Massnahmen für urteilsunfähige Personen in Pflegeeinrichtungen starke Grenzen und fordern detaillierte Dokumentation und Information. Dennoch werden in vielen Schweizer Pflegeeinrichtungen diese und die in Art. 377 ZGB geregelte medikamentösen freiheitsbeschränkenden…