Der Beitrag präsentiert ausgewählte Ergebnisse einer interdisziplinären Studie an der Schnittstelle von Recht und Soziologie zur alternierenden Obhut. Die Fragen, welche die Studie beantworten möchte, sind: 1. Unter welchen Umständen sollte eine alternierende Obhut als beste Lösung für das Kind in Betracht gezogen werden? 2. Welche psychosozialen…
Art. 176, 301a Abs. 2 lit. b und Abs. 5 ZGB: Grundsätze beim Umzug eines Elternteils. Die gemeinsame elterliche Sorge darf die Eltern nicht de facto ihrer Niederlassungsfreiheit berauben, indem sie von…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1057
Art. 163, 176 ZGB, Art. 58 Abs. 1 ZPO: Dispositionsmaxime und Ehegattenunterhalt. Selbst wenn lediglich der geschuldete Ehegattenunterhalt Gegenstand einer Anfechtung ist, kann der Richter auch den…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1014
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1, 276, 285 ZGB: Handhabung der Wohnkosten der Kinder bei alternierender Obhut mit Unterhaltszahlungen. Schuldet ein Elternteil dem anderen bei einer alternierenden Obhut…
Art. 176 und Art. 285 Abs. 2, Art. 276 Abs. 2 ZGB: Keine strikte Anwendung der 10/16-Regel, Anwendung der «Lebenshaltungskosten-Methode» bei der Berechnung des Betreuungsunterhalts. Trotz jüngerer und…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1111
Art. 301a Abs. 2 lit. b, 307 Abs. 3 ZGB: Keine Sanktion bei Missachtung der Gebote von Art. 301a Abs. 2 ZGB. 301a Abs. 2 ZGB gibt unabhängig vom Zeitpunkt, in dem der Aufenthaltsort der Kinder verlegt…
Art. 276 ff., 285 ZGB: Abänderung des Kindesunterhalts, Vorgehen in Mankosituationen. Nach dem neuen Kindesunterhaltsrecht sind Fremdbetreuung und persönliche Betreuung von Kindern einander…
Ein Phänomen, das in der gesamten westlichen Welt beobachtet werden kann, ist die Entwicklung der gemeinsamen Elternschaft, die manchmal einer zweiten grossen Entwicklung gegenübersteht: dem Streben jedes Elternteils nach Mobilität. Der Umzug, ob aus persönlichen oder beruflichen Gründen, stellt die bis dahin von getrennten Eltern geführte…
Die Revisionsvorlage des Bundesgesetzes über das Bundesgericht wird in ihrer aktuellen Fassung sowohl schwerwiegende als auch unerwartete Auswirkungen auf das Familienrecht haben. Der Entwurf sieht die Einführung eines neuen Artikels 93b BGG vor, wonach eine Beschwerde in Zivilsachen gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen nur zulässig ist,…