Neben der unbefristeten Ehe kennt das iranische Recht die Ehe auf Zeit. Diese zweite Eheart führt zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft für einen von den Eheleuten zu Beginn der Ehe festgelegten Zeitraum. Sie löst in bestimmtem Umfang persönliche und vermögensrechtliche Rechtsfolgen aus. Gleichwohl sie als Mittel zur Abmilderung der aus der…
Art. 125, 285 ZGB: Festlegung des Kindesunterhalts und des nachehelichen Unterhalts in sehr guten finanziellen Verhältnissen. Nach Art. 285 Abs. 1 ZGB muss der Kindesunterhalt die Bedürfnisse des Kindes…
FamPra.ch Nummer 4/2017, 1. November 2017, S. 1156
Der vorliegende Aufsatz handelt von den neuen Bestimmungen zum Ausgleich von Guthaben aus beruflicher Vorsorge, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind, insbesondere geht es um den Ausgleich bei Invaliden- oder Altersrenten (Art. 124 und 124a ZGB). Es werden verschiedene Fragestellungen praktischer Natur hervorgehoben, die sich zwingend stellen…
Art. 285 Abs. 2 ZGB: Festlegung des Kindesunterhalts. Lebten die Ehegatten eine klassische Rollenteilung, kann es nach der Trennung angezeigt sein, die bisherige Aufgabenverteilung während einer…
Dieser Beitrag betrifft Ehepaare, bei denen einer der Ehegatten Eigentümer eines Unternehmens ist. Es wird untersucht, inwieweit das Eherecht – die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen und das Ehegüterrecht – die Entscheidungsfreiheit des unternehmerisch tätigen Ehegatten in Bezug auf sein Unternehmen beeinflusst. Obwohl das Eherecht zwingende…
Art. 85 IPRG, Art. 5 HKsÜ: Zuständigkeit zum Erlass vom Kindesschutzmassnahmen in internationalen Verhältnissen. Nach Art. 5 HKsÜ gilt der Grundsatz der perpetuatio fori grundsätzlich nicht…
Art. 179 ZGB: Abänderung eines Eheschutzurteils, Voraussetzungen für die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens. Damit einem Ehegatten ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden kann,…
FamPra.ch Nummer 4/2012, 7. November 2012, S. 1099
Art. 3, 4 und Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ: Gewöhnlicher Aufenthalt während dem Asylverfahren, Ausnahme von der Rückführung des Kindes. Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinn des HKÜ bestimmt…
Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…