Güterrechtliche Rechtsbegehren sind derart bestimmt zu formulieren, dass sie im Falle der Gutheissung der Klage zum Entscheiddispositiv erhoben werden können. Soweit sie auf eine Geldzahlung lauten, sind sie zu beziffern. Von diesen Grundsätzen kann lediglich dann teilweise abgewichen werden, wenn die Aufhebung einer mehrfachen…
Rechtsbegehren sind grundsätzlich so detailliert abzufassen, dass sie am Ende des Verfahrens zum Urteil erhoben werden können. Obwohl zu Beginn eines Scheidungsverfahrens in vielfacher Hinsicht Ungewissheiten bestehen, ist ein Rechtsbegehren so bestimmt wie möglich zu formulieren. Dieser Grundsatz ist aber durch die Offizialmaxime, die…
Dieser Beitrag stellt zum einen das familienrechtliche Verfahren de lege lata in seinen Grundzügen dar und diskutiert dessen Unklarheiten. Zum anderen wird das familienrechtliche Verfahren de lege ferenda dargelegt und insbesondere hinsichtlich der Unklarheiten betreffend das vereinfachte Verfahren beleuchtet.
Wie in anderen Verfahren werden in familienrechtlichen Prozessen die Kosten von den Gerichten in Anwendung von Art. 106 ff. ZPO von Amtes wegen festgelegt. Dabei ergeben sich aber aufgrund der speziellen Fragestellungen im Familienrecht auf vielfältige Weise Abweichungen zu den im Gesetz allgemein formulierten Bestimmungen. Diese Arbeit zeigt auf,…