Neben der unbefristeten Ehe kennt das iranische Recht die Ehe auf Zeit. Diese zweite Eheart führt zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft für einen von den Eheleuten zu Beginn der Ehe festgelegten Zeitraum. Sie löst in bestimmtem Umfang persönliche und vermögensrechtliche Rechtsfolgen aus. Gleichwohl sie als Mittel zur Abmilderung der aus der…
Die Diversifizierung der Lebensweisen, beeinflusst von einer individualistischen Entschlossenheit, betont die Bedeutung der Grundrechte bereits im Anfangsstadium des Abschlusses der Partnerschaft. Diese Rechte haben so zu einer Privatisierung des Familienrechts und durch die Lockerung des staatlichen und familiären Eingriffs zu einer…
Im Rahmen einer Modernisierung des Familienrechts ist auch das Unterhaltsrecht neu zu überdenken. Dabei sind sowohl Lösungsansätze für die in der Praxis stetig wiederkehrenden Probleme vorzusehen wie auch den heutigen sozialen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Der vorliegende Beitrag weist auf die wesentlichsten Schwachpunkte des heutigen…
Ce sont les circonstances du cas particulier qui permettent de déterminer si un mariage a durablement marqué de son empreinte la situation de l’époux bénéficiaire (lebensprägende Ehe), indépen…
Art. 122 Abs. 1, 142 ZGB, Art. 25a FZG: Abgrenzung der Aufgaben des Scheidungsgerichts resp. des Sozialversicherungsgerichts beim Vorsorgeausgleich. Während der Scheidungsrichter den Teilungsschlüssel für…
Art. 176 ZGB: Trennungsunterhalt, Anwendbarkeit der Kriterien des nachehelichen Unterhalts. Ist mit der Versöhnung der Ehegatten nicht mehr ernsthaft zu rechnen, können bereits für den…
Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…
Die faktische Lebensgemeinschaft, das Konkubinat, ist durch das Fehlen einer rechtlichen Regelung seines Status gekennzeichnet. Der Gesetzgeber, dessen Begeisterung für das Familienrecht sich nicht auf die hier behandelte Ma-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2020 | S. 851–874Es folgt Seite №874⬆terie erstreckt, befasst…