Der vorliegende Artikel untersucht einige Aspekte des internationalen Privatrechts im Zusammenhang mit Konkubinaten und Partnerschaften in schwacher Bindungsform, insbesondere im Hinblick auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften nach ausländischem Recht. Analysiert werden der internationale Charakter, die Zuständigkeit, das anwendbare Recht und…
Mit dem auf den 1. Januar 2007 in Kraft getretenen neuen Institut für gleichgeschlechtliche Paare ist der schweizerische Gesetzgeber einer Bewegung gefolgt, die andere Länder schon früher begonnen haben. Die Einführung der eingetragenen Partnerschaft im schweizerischen materiellen Recht wurde auch im Bereich des internationalen Privatrechts durch…
Art. 125 ZGB: Begriff der lebensprägenden Ehe. Hat die Ehe, bzw. das eheliche Zusammenleben, länger als 10 Jahre gedauert oder sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, besteht die Vermutung, dass die…
Die faktische Lebensgemeinschaft, das Konkubinat, ist durch das Fehlen einer rechtlichen Regelung seines Status gekennzeichnet. Der Gesetzgeber, dessen Begeisterung für das Familienrecht sich nicht auf die hier behandelte Ma-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2020 | S. 851–874Es folgt Seite №874⬆terie erstreckt, befasst…
Das Prinzip der Gleichstellung prägte die Reformen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Bereich des Familienrechts, insbesondere die aufeinanderfolgenden Revisionen des Kindesrechts sowie im Bereich des Ehe- und Scheidungsrechts. Dabei handelte es sich teils um die Gleichstellung unterschiedlicher Lebensgemeinschaften (über den Status des…
Das Recht auf Ehe und Gründung einer Familie wird sowohl durch die Bundesverfassung als auch durch die internationalen Menschenrechte geschützt. Um dieses Grundrecht zu umreissen, beschäftigt sich der vorliegende Beitrag insbesondere mit Art. 14 BV, wobei in einem ersten Schritt ein historischer Ver-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2011 | [wording…
Die Diversifizierung der Lebensweisen, beeinflusst von einer individualistischen Entschlossenheit, betont die Bedeutung der Grundrechte bereits im Anfangsstadium des Abschlusses der Partnerschaft. Diese Rechte haben so zu einer Privatisierung des Familienrechts und durch die Lockerung des staatlichen und familiären Eingriffs zu einer…
Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…