Das Kind hat heute das Recht, vor Gericht das Wort zu ergreifen, und zwar nicht nur in Angelegenheiten, die es selbst betreffen, sondern auch bei der Scheidung seiner Eltern. Dieser Entwicklung entspricht die Entwicklung der richterlichen Funktion oder genauer, des Richteramtes. Diese Doppelperspektive erlaubt die Beurteilung der Kindesanhörung…
Das Kind hat eine besondere Rechtsstellung. Der vorliegende Artikel handelt in erster Linie von der Prozessfähigkeit des Kindes im Zivilprozess und von seiner Mitwirkungspflicht. Der Artikel behandelt anschliessend kurz die verschiedenen, dem Kinde aufgrund des Zivilgesetzbuches und der Zivilprozessordnung zustehenden Rechte, d.h. das Recht auf…
Dieser Beitrag bildet den Abschluss des Themas «Die Teilnahme des Kindes am Verfahren und in der Mediation». Die Autorin ist Masterstudentin der Rechtswissenschaften und analysiert die obgenannten wichtigsten Punkte aus interdisziplinären Artikeln, indem sie diese aus der Perspektive ihrer Erfahrung als betroffenes Scheidungskind beleuchtet. Sie…
Art. 144 ZGB: Anhörung des Kindes. Grundsätzlich ist das Kind direkt durch das zuständig Gericht anzuhören. Liegen besondere Umstände vor, kann die Kindesanhörung an Dritte delegiert werden. Das…
FamPra.ch Nummer 4/2010, 22. November 2010, S. 955
Art. 296, 298 ZPO: Anhörung des Kindes. Kinder sind grundsätzlich ab dem sechsten Altersjahr durch das zuständige Gericht anzuhören. Die Anhörung darf nur beim Vorliegen besonderer Umstände an Dritte…
FamPra.ch Nummer 4/2016, 7. November 2016, S. 1071
Art. 310, 314a ZGB: Anhörung des Kindes im Verfahren betreffend Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Wird ein Kind zwar angehört, werden ihm jedoch die für das Verfahren wesentlichen Fragen…
FamPra.ch Nummer 4/2015, 9. November 2015, S. 1004
Art. 144, 146 ZGB, Art. 12 UN-KRK: Kindesanhörung, Anordnung einer Kindesvertretung. Die ratio legis von Art. 144 ZGB verlangt, dass das Gericht die Kinder grundsätzlich direkt anhört. Die Ernennung…
Art. 144 Abs. 2 ZGB: Kindesanhörung. En principe, les enfants ayant six ans révolus peuvent être entendus. Selon les circonstances, l'audition d'un enfant plus jeune peut même s'imposer, notamment…
Art. 144 ZGB, Art. 298 Abs. 1 ZPO: Anhörung des Kindes. Art. 144 ZGB ist praktisch unverändert in die neue Zivilprozessordnung überführt worden, sodass ohne Weiteres auf die zu Art. 144 ZGB en…
FamPra.ch Nummer 4/2011, 28. November 2011, S. 1031