Art. 176 ZGB, Art. 72 ff., 107 Abs. 2 BGG: Anforderungen an das Rechtsbegehren bei Geldforderungen, Zuweisung der ehelichen Wohnung. Da die Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht ein…
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB: Zuteilung der Liegenschaft im Eheschutzverfahren. Haben Ehegatten keine Kinder, so stehen bei der Zuteilung der ehelichen Liegenschaft Gründe beruflicher und…
FamPra.ch Nummer 4/2012, 7. November 2012, S. 1104
Art. 176 Abs. 3 ZGB: Obhutszuteilung. Informiert ein Elternteil die Kinder falsch, bezieht er sie in den elterlichen Konflikt ein und wirkt er auf die Entfremdung zur Mutter hin, lässt dies Zweifel…
FamPra.ch Nummer 4/2012, 7. November 2012, S. 1122
Art. 301a Abs. 2 lit. a ZGB: Bewilligung des Wechsels des Aufenthaltsorts der Kinder nach Brasilien. Die mit der Wegzugsfrage befasste Behörde hat zu beurteilen, ob das Kindeswohl besser gewahrt ist,…
FamPra.ch Nummer 4/2022, 11. November 2022, S. 1007
Durch die Ratifizierung des Haager Trust-Übereinkommens vor über drei Jahren wurde kein schweizerischer Trust eingeführt; es wurde damit aber ermöglicht, ausländische Trusts als solche im schweizerischen Recht anzuerkennen. Für alle Fälle behält das HTÜ ausdrücklich die zwingenden Bestimmungen des nach IPRG zu bestimmenden Eherechts vor. Insoweit…
Art. 16 HKsÜ, Art. 298 Abs. 2 ZGB: Elterliche Sorge und Obhut im internationalen Kontext.ter Die Obhut kann nur einem Elternteil zukommen, der auch über die elterliche Sorge verfügt, was…
Art. 205 ZGB: Zuteilung der Liegenschaft. Die Frage, ob Art. 205 Abs. 2 ZGB auf Gesamteigentum Anwendung findet, ist in der Lehre umstritten, muss jedoch nicht entschieden werden, wenn beide…
FamPra.ch Nummer 4/2011, 28. November 2011, S. 965
Der vorliegende Beitrag befasst sich hauptsächlich mit dem Schicksal der Familienwohnung bei der Ehescheidung und den Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit ein Ehegatte beantragen kann, dass die Wohnung ihm zugeteilt wird. Behandelt werden die Zuteilungsmöglichkeiten bei Mietwohnungen sowie bei Liegenschaften im Eigentum eines Ehegatten…
Im Familienrecht geht es immer wieder um bestimmte Verhaltensweisen. Im Vergleich zu Geldforderungen ist die Durchsetzung solcher Ansprüche sehr viel schwieriger. Zum Teil kann die Durchsetzung durch indirekten Zwang erreicht werden, weil bei der Festsetzung der Geldforderung ein bestimmtes Verhalten vorausgesetzt wird. Das ist aber nicht immer…