Das Familienrecht bedarf einer Gesamtrevision. Gefragt ist ein Familienrecht, das die Vielfalt von Lebensformen zu integrieren vermag. Es knüpft nicht an den Status, sondern an das Bekenntnis zur Gemeinschaft und an gelebten Beziehungen an, nicht an die Form, sondern an die Funktion und den Inhalt. Zentraler Zweck des Familienrechts ist die…
Mit der zunehmenden Verbreitung von neben der Ehe bestehender Lebensformen kommt die Frage auf, ob auch diese vom sozialversicherungsrechtlichen Schutz erfasst werden sollten. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Beteiligten in einer beständigen Beziehung zueinander befinden und diese durch gegenseitige rechtliche Verpflichtungen qualifiziert…
Art. 11 BV, Art. 276 ZGB: Kindesunterhalt. Ein Kind, das sich in der Schweiz aufhält, hat unabhängig von seinem ausländerrechtlichen Status resp. von der Aufenthaltsbewilligung seines…
Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ: Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verweigerungsgrundes für die Rückführung des Kindes. Einer Rückführung des Kindes können nur wirkliche und unabwendbare…
Neue Reproduktionstechniken führen zu neuen Möglichkeiten der Begründung von Kindesverhältnissen. Orientierungspunkt muss das Kindeswohl sein und bleiben. Status und sexuelle Orientierung der Eltern können daher weder ein Gütesiegel noch ein Ausschlusskriterium für Elternschaft sein. Vielmehr sind nicht verheiratete, hetero- oder homosexuelle…
Sollte das Zusammenleben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die gleichen rechtlichen Konsequenzen haben wie das Eingehen einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft? In diesem Artikel wird diese Frage aus philosophischer Perspektive betrachtet. Ich argumentiere, dass eine rechtliche Regelung aller Lebensgemeinschaften die individuelle…
Ingeborg Schwenzer in collaboration with Mariel Dimsey, Model Family Code. From a Global Perspective, Intersentia, Antwerpen 2007, ISBN 90-5095-590-8, xii + 256 pages, paperback, € 48