Art. 297, 307 ZGB, Art. 3 lit. a HKÜ: Die alleinige Obhut umfasst das Recht mit den Kindern, ohne behördliche Bewilligung, ins Ausland zu ziehen. Der alleinige Inhaber der Obhut ist unter Vorbehalt…
Art. 310 Abs. 1 ZGB: Entzug der elterlichen Sorge. Die Vormundschaftsbehörde hat den Eltern resp. dem obhutsberechtigten Elternteil das Kind wegzunehmen und in angemessener Weise unterzubringen,…
Art. 176 Abs. 3 ZGB: Zuteilung der Obhut im Rahmen des Eheschutzverfahrens. Bei der Zuteilung der elterlichen Obhut hat des Kindeswohl Vorrang vor anderen Überlegungen, insbesondere vor den…
Art. 311 Abs. 1 ZGB: Entziehung der elterlichen Sorge. Für die Entziehung der elterlichen Sorge sind in einem Prüfprozess bestimmte Fragen zu beantworten. Im Hinblick auf die Verhältnismässigkeit ist…
Art. 314 Ziff. 1 ZGB, 298a Abs. 2 ZGB: Anhörung des Kindes im Zusammenhang mit dem Erlass von Kindesschutzmassnahmen, Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Grundsät…
Art. 134 ZGB: Abänderung des Scheidungsurteils hinsichtlich der elterlichen Sorge. Die Neuregelung der elterlichen Sorge setzt voraus, dass eine Veränderung der Verhältnisse dies zwingend gebietet,…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 3/2010 | S. 737–741Es folgt Seite №738⬆Art. 310 ZGB: Aufhebung der elterlichen Obhut. Kann der Gefährdung des Kindes nicht anders begegnet…
Der Eheschutz hat sich in das Gegenteil verwandelt: Er ist in der Regel kein Versuch zur Rettung der Ehe, sondern eine Vorbereitung der Scheidung. Umso wichtiger wird der Auftrag zur Vermittlung «in der ersten Stunde», damit die Uneinigkeit in der Familie nicht in völlige Entfremdung umschlägt. Das Eheschutzverfahren ist deshalb als summarisches…
Art. 172 Abs. 3, 175, 176 ZGB, Art. 1 MSA: Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich des Haager Minderjährigenschutzabkommens. Der Grundsatz der perpetuatio fori gilt im Rahmen des Übereinkommens über…
Art. 273 f. ZGB: Besuchsrecht, Kompensation von ausgefallenen Besuchstagen. Bei einem ausgedehnten Besuchsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils lässt es sich teilweise nicht verhindern, dass…
FamPra.ch Nummer 4/2010, 22. November 2010, S. 933