Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2007 | S. 725–751Es folgt Seite №751⬆ Die zwangsweise Verheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung, die auch in Europa begangen wird. Der Beitrag widmet sich zunächst der Definition, dem soziokulturellen Kontext, den Erscheinungsformen und der Verbreitung der Praxis erzwungener…
Art. 30 Abs. 1 ZGB: Vornamensänderung, Transsexualität. Transsexualität stellt unabhängig davon, ob eine operative Geschlechtsumwandlung stattgefunden hat, einen wichtigen Grund dar, der eine…
Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes (PKB-Gesetz), Art. 39 Verordnung vom 25. April 2001 über die Versicherung im Kernplan der Pensionskasse des Bundes …
Art. 286 Abs. 2 ZGB: Abänderung des Kindesunterhalts, Bestimmtheit des Rechtsbegehrens, Gleichbehandlung der Geschwister, Bemessung der Lebenskosten im Ausland. Ein Rechtsbegehren muss so bestimmt…
Beleuchtet wurden die Fragen von Geheimnis, Informationsaustausch und Kontakt zwischen dem Adoptivkind, den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern. Ihre Ausgestaltung entscheidet über das langfristige Gleichgewicht bei der Wahrung berechtigter Interessen im sogenannten Adoptionsdreieck. Die bis heute rechtlich ausschliesslich vorgesehene…