Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 6 Abs. 2 GG, § 1684 Abs. 1 BGB. § 33 FGG. Regelmässig keine zwangsweise Durchsetzung des Kontakts zwischen dem Kind und einem Elternteil, der den Kontakt verweigert. Kinder…
Art. 133, 274 ZGB: Voraussetzungen des gemeinsamen Sorgerechts, Umfang des Besuchsrechts. Ein gemeinsames elterliches Sorgerecht kommt in Frage, wenn grundsätzlich beide Eltern die Voraussetzungen für…
Beleuchtet wurden die Fragen von Geheimnis, Informationsaustausch und Kontakt zwischen dem Adoptivkind, den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern. Ihre Ausgestaltung entscheidet über das langfristige Gleichgewicht bei der Wahrung berechtigter Interessen im sogenannten Adoptionsdreieck. Die bis heute rechtlich ausschliesslich vorgesehene…
Art. 137 ZGB: PAS-Konzept als untaugliche Handlungsanweisung. Der aus dem Konzept der Entfremdung des Kindes von einem Elternteil (PAS) abgeleitete Vorschlag eines raschen und schonungslosen…
Art. 289a Abs. 1 ZGB: Merkblatt für unverheiratete Väter und Mütter (OGer AG): Grundsatz der Alleinsorge bei unverheirateten Eltern. Bei unverheirateten Eltern kommt die gemeinsame elterliche Sorge…
Art. 134 Abs. 1, Art. 298a Abs. 2 ZGB: Abänderung des Scheidungsurteils hinsichtlich der gemeinsamen elterlichen Sorge. Eine Neuregelung der elterlichen Sorge ist dann angezeigt, wenn dies wegen…
Der Aufsatz befasst sich mit den Rechten von Kindern und Jugendlichen in medizinischen Heilbehandlungen. Einleitend werden die wichtigsten medizinrechtlichen Grundlagen vorgestellt, insbesondere das Informed-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2008 | S. 243–276Es folgt Seite №276⬆Consent-Prinzip und seine Bedeutung für…
Art. 273 f. ZGB: Begleitetes Besuchsrecht, Lebenspartner eines Elternteils als Begleitperson. Eine Besuchsrechtsordnung, die den neuen Lebenspartner des besuchsberechtigten Elternteils ausschliesst,…
Art. 133 Abs. 1 und 2, 144 Abs. 2 ZGB: Kriterien für die Zuteilung des Sorgerechts, Kindesanhörung setzt Parteiantrag voraus. Ausschlaggebend für die Zuteilung der elterlichen Sorge ist das Kindeswohl…
Am 26. März 1997 trat die Schweiz der Kinderrechtskonvention bei, die sie mit Vorbehalten ratifizierte. Mit der Ratifizierung begann eine neue Ära in der Kinderrechtsarbeit. Nach zehn Jahren muss dennoch eine ernüchternde Bilanz gezogen werden. Insbesondere in Hinblick auf die mangelnde Datenlage, den fehlenden nationalen Aktionsplan, die…