Art. 163, 176, 276, 285 ZGB: Keine Mankoteilung bei knappen finanziellen Verhältnissen.Zwar würde das
System der Mankoteilung der ratio legis von Art. 163 bzw. Art. 276 i.V.m. Art. 285 ZGB besser…
Art. 277 Abs. 2 ZGB: Voraussetzungen für Mündigenunterhalt. Der Anspruch auf Mündigenunterhalt setzt unter anderem voraus, dass die Jugendlichen die Ausbildung mit Fleiss bzw. gutem Willen angehen A…
Art. 292 ZGB: Sicherstellung des Kindesunterhalts. Die Sicherstellung dient dazu, durch unredliches Verhalten gefährdete Unterhaltsansprüche zu schützen, und kann nicht dazu missbraucht werden, um…
Art. 176 ZGB, Art. 72 ff., 107 Abs. 2 BGG: Anforderungen an das Rechtsbegehren bei Geldforderungen, Zuweisung der ehelichen Wohnung. Da die Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht ein…
Art. 176, 285 ZGB: Bemessung des Kindesunterhalts in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen, Aufteilung des Überschusses. In guten finanziellen Verhältnissen sollte der Kindesunterhalt und der…
Art. 125 ZGB: Eigenversorgungskapazität. Selbst eine lebensprägende Ehe führt nicht unbedingt zu nachehelichem Unterhalt, da der Grundsatz der Eigenversorgung Vorrang gegenüber dem Unterhaltsanspruch…
FamPra.ch Nummer 3/2009, 1. September 2009, S. 769
Art. 279, 133 Abs. 1, 176 Abs. 3 ZGB: Voraussetzung einer Prozessstandschaft im Bereich des Kindesunterhalts. Gemäss Art. 279 ist nur das Kind zur prozessualen Durchsetzung des Unterhaltsrechts…
FamPra.ch Nummer 3/2009, 1. September 2009, S. 798
Drei Vermittlungsverfahren bei Trennung und Scheidung der Eltern werden dahingehend betrachtet, ob sie ihrem Ziel gerecht werden, das Kindeswohl besser zu sichern als herkömmliche Gerichtsverfahren. Für Informationstreffen und Mediation werden Ergebnisse internationaler Wirkungsforschung referiert und vor diesem Hintergrund das sogenannte …