Das Familienrecht bedarf einer Gesamtrevision. Gefragt ist ein Familienrecht, das die Vielfalt von Lebensformen zu integrieren vermag. Es knüpft nicht an den Status, sondern an das Bekenntnis zur Gemeinschaft und an gelebten Beziehungen an, nicht an die Form, sondern an die Funktion und den Inhalt. Zentraler Zweck des Familienrechts ist die…
Art. 125 ZGB: Dauer des nachehelichen Unterhalts. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts betreffend den Zeitpunkt von dem an einer Mutter die (Wieder)aufnahme einer Erwerbstätigkeit zugemutet werden…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 1046
Auch ein künftiges Familienrecht kann sich an den Leitprinzipien der französischen Revolution messen: Liberté – Egalité – Fraternité. Für das Familienrecht bedeutet dies, dass jede Person als selbständiges Individuum frei seine Lebensweise bestimmen können muss. Liberté: Es muss die Wahlfreiheit zwischen familiären Bindungen und ungebundenem…
Art. 125 ZGB: Unterhaltsberechnung. Geht ein Ehegatte vor der Scheidung ein Konkubinat ein, ist es nicht bundesrechtwidrig, diesem den hälftigen Grundbetrag für Ehegatten anzurechnen und nicht…
In der vorliegenden Arbeit wird die Praxis der Zürcher Gerichte im Zusammenhang mit der Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege in familienrechtlichen Prozessen seit der Inkraftsetzung der eidgenössischen Zivilprozessordnung per 1. Januar 2011 aufgezeigt. Eingegangen wird zunächst auf gemeinsame Voraussetzungen sowie Abgrenzungsfragen der…
Im Jahr 2013 lassen sich aus den Urteilen, in denen grundsätzliche Rechtsfragen angesprochen oder entschieden wurden, gewisse Gemeinsamkeiten herausschälen. So fällt auf, dass zur Begründung verschiedenartiger sozialrechtlicher Leistungsansprüche, insbesondere des Leistungsexports ins Ausland, das Recht auf Achtung des Familienlebens gemäss A…
Art. 179 Abs. 1 ZGB, Art. 276 ZPO: Abänderung von vorsorglichen Massnahmen. Der Abänderungsentscheid wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft, d. h. ab Eintritt seiner formellen Rechtskraft, doch…