Art. 68 Abs. 2 ZPO, Art. 131 Abs. 1 ZGB, Art. 290 ZGB: Rechtsvertretung im Rechtsöffnungsverfahren durch Mitarbeitende des Amts für Jugend- und Berufsberatung Kanton Zürich, Alimentenhilfe. Ali…
In BGE 143 III 177 hat das BGer entschieden, dass der Pflichtige, der seine bevorschusste Unterhaltsverpflichtung herabsetzen oder aufheben lassen will, das Kind und das bevorschussende Gemeinwesen zugleich ins Recht zu fassen hat. Begründet wurde dies damit, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eine Herabsetzung der Unterhaltsbeiträge –…
Der Vorentwurf zur Änderung des Rechts des Kindesunterhaltes ist ein erster Schritt zur rechtlichen Sicherung des Kindesunterhalts. Das zivilrechtliche Recht auf Kindesunterhalt wird neu zivilstandsunabhängig geregelt und trägt damit zu einer Gleichbehandlung der Kinder und einer Stärkung ihrer Rechte bei. Auch die Ablösung des…
Art. 289 Abs. 2 ZGB: Subrogation des bevorschussenden Gemeinwesens, Sachlegitimation des Gemeinwesens im Verfahren. Bei der Subrogation nach Art. 289 Abs. 2 ZGB gehen das Stammrecht am Kindsunterhalt…
Der vorliegende Aufsatz beleuchtet den Übergang zum revidierten Kindesunterhaltsrecht (Betreuungsunterhalt) und widmet sich unter anderem folgenden Fragen: Was gilt in Verfahren, die beim Inkrafttreten der Bestimmungen über den Betreuungsunterhalt am 1. Januar 2017 rechtshängig sind? Was gilt für bestehende Unterhaltstitel? Ausserdem wird auf die…
Art. 131, 276 ff. ZGB: Alimentenbevorschussung, Prozentklausel, Zulässigkeit der Reduktion der bevorschussten Alimente auf den minimalen Sockelbeitrag. Unterhaltsbeiträge können nur bevorschusst werden…
Art. 289 Abs. 2, 291 ZGB: Legitimation des Gemeinwesens zur Schuldneranweisung für künftige, noch nicht fällige Kinderunterhaltshaltsbeiträge. Mit der Legalzession gemäss Art. 289 Abs. 2 ZGB geht…
FamPra.ch Nummer 3/2011, 14. September 2011, S. 762
Im Bestreben, insbesondere minderjährige Kinder unabhängig vom Zivilstand ihrer Eltern auch hinsichtlich des Unterhalts weitergehend als bis anhin gleichzustellen, hat der Gesetzgeber verschiedene Bestimmungen des ZGB und weiterer relevanter Erlasse revidiert. Diese Bestimmungen werden per 1.1.2017 in Kraft treten. Die Praxis wird sich mit…
Die grossen Revisionen der elterlichen Sorge und des Kindesunterhaltsrechts haben auch weitreichende prozessuale Konsequenzen. Der Betreuungsunterhalt etwa stellt die Zulässigkeit der elterlichen Prozessführungsbefugnis im Kindesunterhaltsprozess wegen Eigeninteressen des betreuenden Elternteils in Frage. Gleichzeitig führt er dazu, dass beide…