Art. 125, 285 ZGB: Rangfolge unter verschiedenen Unterhaltsberechtigten. Der Kinderunterhalt für unmündige Kinder geht grundsätzlich dem nachehelichen Unterhalt vor.
FamPra.ch Nummer 4/2013, 11. November 2013, S. 1075
Art. 125, 209 Abs. 3 ZGB: Voraussetzungen für die Anzehrung von Vermögen für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten, Berechnung der Ersatzforderung nach Art. 209 Abs. 3 ZGB. Je nach Funktion und…
FamPra.ch Nummer 4/2013, 11. November 2013, S. 1022
Mit der zunehmenden Verbreitung von neben der Ehe bestehender Lebensformen kommt die Frage auf, ob auch diese vom sozialversicherungsrechtlichen Schutz erfasst werden sollten. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Beteiligten in einer beständigen Beziehung zueinander befinden und diese durch gegenseitige rechtliche Verpflichtungen qualifiziert…
Art. 276, 285 ZGB: Festlegung des Unterhaltsbeitrags, wenn sowohl Geld- als auch Naturalleistungen geschuldet sind. Kindesunterhalt ist durch Pflege und Erziehung oder, wenn das Kind nicht unter der…
Der Vorentwurf zur Änderung des Rechts des Kindesunterhaltes ist ein erster Schritt zur rechtlichen Sicherung des Kindesunterhalts. Das zivilrechtliche Recht auf Kindesunterhalt wird neu zivilstandsunabhängig geregelt und trägt damit zu einer Gleichbehandlung der Kinder und einer Stärkung ihrer Rechte bei. Auch die Ablösung des…
Der Beitrag behandelt familiale Existenzweisen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans*Personen (LGBTQ) vor dem Hintergrund bestehender rechtlicher Regelungen und deren politischer Anfechtung. Anhand empirischer Fallbeispiele werden Facetten des Verhältnisses zwischen den rechtlichen Rah-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2013 | [wording:page…
Die diesjährige Rechtsprechungsübersicht führt den jährlich wiederkehrenden virtuellen Dialog mit den Justizbehörden weiter. Referiert wird eine Vielzahl praxisrelevanter Urteile zu familienrechtlichen Fragen mit migrationsrechtlichem Kontext. Ausführlich werden die Voraussetzungen des Familiennachzugs bei unterschiedlichen Fallkonstellationen…