Der Entwurf für ein neues Erwachsenenschutzrecht fördert die Selbstbestimmung durch die neuen Rechtsinstitute der eigenen Vorsorge und der Patientenverfügung. Das Subsidiaritätsprinzip wird zudem durch die Ausdehnung des Vertretungsrechts durch Ehepartner und eingetragene Partner verstärkt. Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige…
Art. 298a Abs. 2 ZGB: Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter, ursprünglich in nichtehelicher Gemeinschaft lebender Partner.Neuregelung der elterlichen Sorge nach der Trennung,…
Der gesellschaftliche Wandel allgemein und der Wandel von Ehe und Familie stellen neue Anforderungen an das Familienrecht der Zukunft. Es sollte beziehungsorientiert ausgestaltet und ein Instrument der familiären Zukunftsgestaltung sein. Der Umgang mit familienrechtlichen Konflikten erfordert die Berücksichtigung der emotionalen Bedürfnisse der…
Ziel dieses Beitrags ist es, ein Modell der im Zentrum des neuen Erwachsenenschutzrechts stehenden Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu entwickeln. Beantwortet werden soll, wie die KESB nach neuem Erwachsenenschutzrecht zu organisieren und zusammenzusetzen ist. Die Form, Art, Struktur, Grösse, das Einzugsgebiet, die Ressourcen,…
Mit dem am 1.1.2013 in Kraft tretenden neuen Erwachsenenschutzrecht werden der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung auf bundesrechtlicher Ebene verankert. Der vorliegende Beitrag vergleicht die formellen und materiellen Voraussetzungen sowie die Wirkungen der beiden Instrumente. Sonderfragen stellen sich namentlich aufgrund der teilweisen…
Der vorliegende Artikel zeigt einleitend auf, dass viele Grundsätze des neuen Erwachsenenschutzrechts die auf der Grundlage des Gesetzes von 1907 entwickelte Praxis weiterführen und konzentriert sich anschliessend auf die Ana-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2012 | S. 927–961Es folgt Seite №961⬆lyse der Bestimmungen…
Der Schutz von urteilsunfähigen Personen in Alters- und Pflegeheimen ist einer der zentralen Aspekte der Revision des Erwachsenenschutzrechts. Künftig ist die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf Bundesebene in Art. 383–385 ZGB geregelt. Die neuen Bestimmungen, die analog auch für Personen in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung anwendbar…