Das Recht auf Ehe und Gründung einer Familie wird sowohl durch die Bundesverfassung als auch durch die internationalen Menschenrechte geschützt. Um dieses Grundrecht zu umreissen, beschäftigt sich der vorliegende Beitrag insbesondere mit Art. 14 BV, wobei in einem ersten Schritt ein historischer Ver-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2011 | [wording…
Das Recht auf Kenntnis der Abstammung war im Lauf der Zeit gesellschaftlichen Veränderungen ausgesetzt. Es hat sich in der Schweiz mit den Forderungen sogenannter «unehelicher» Kinder herausgebildet, die Opfer von Pflegekinder- und Adoptionspraktiken bei strukturell prekären Verhältnissen geworden sind. Der Anspruch orientiert sich am Ideal der…
Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…
Die verschiedenen heterologen Formen der Fortpflanzungsmedizin führen zu einer Aufsplitterung zwischen rechtlichem und biologischem Kindesverhältnis, sodass sich das auf diese Weise gezeugte Kind Fragen nach seiner Abstammung stellen kann. Nach einer Klärung des Begriffs der «Abstammung» zeigt dieser Aufsatz die vorhandenen Interessenkonflikte…
Art. 97a ZGB: Umgehung des Ausländerrechts durch Heirat. Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte kann auf ein Gesuch nicht eintreten, wenn die Braut oder der Bräutigam keine Absicht haben…
FamPra.ch Nummer 4/2011, 28. November 2011, S. 922
Die Diversifizierung der Lebensweisen, beeinflusst von einer individualistischen Entschlossenheit, betont die Bedeutung der Grundrechte bereits im Anfangsstadium des Abschlusses der Partnerschaft. Diese Rechte haben so zu einer Privatisierung des Familienrechts und durch die Lockerung des staatlichen und familiären Eingriffs zu einer…
Art. 104, 107, 108 ZGB: Unterschied zwischen einer ungültigen Ehe und einer nicht existierenden Ehe. Befindet sich eine Partei beim Abschluss der Ehe in einem Erklärungsirrtum, sind die Bestimmungen von …
FamPra.ch Nummer 4/2009, 1. Dezember 2009, S. 1030
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 3/2012 | S. 805–811Es folgt Seite №806⬆Art. 276, 314 ZPO, Art. 5 Abs. 3, 9 BV: Berufungsfrist im Massnahmeverfahren, fehlerhafte…
Art. 75, 144 Code Civil (F), Art. 8, 12, 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Unzulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen in Frankreich. Nach geltendem Recht ist die Heirat in…