Wenn ein Minderjähriger ausserhalb des Elternhauses platziert wird bzw. werden soll, wird ein Pflegevertrag abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen – weder im OR, im ZGB, noch in der PAVO geregelten – Innominatkontrakt, welcher mangels Formvorschriften auch mündlich oder konkludent eingegangen werden kann und auf welchen neben dem OR AT…
Gemäss Medizin und Sozialwissenschaften bestehen zahlreiche Risiken der Verletzung der Persönlichkeitsrechte von urteilsunfähigen Personen in Pflegeeinrichtungen, besonders wenn das Personal schlecht ausgebildet, schlecht bezahl und überlastet ist, und wenn den Interessen der Institution gegenüber denjenigen der Bewohnerinnen und Bewohner der…
Art. 179 ZGB: Anpassung der Unterhaltszahlungen zufolge reduziertem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Reduziert sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, hat dieser alles zu unternehmen, um…
Art. 195 ZGB, Art. 394 ff. OR: Verwaltung von Vermögen eines Ehegatten durch den anderen. Überlässt ein Ehegatte dem anderen die Verwaltung seines Vermögens, liegt grundsätzlich ein…
: Das Zivilgesetzbuch regelt das Institut der Platzierung von Minderjährigen nicht umfassend und erwähnt den Begriff der Pflegeeltern lediglich beiläufig in den Artikeln 294 und 300 ZGB. Im Gegensatz dazu ist die unfreiwillige Platzierung Minderjähriger von im Gesetz klar geregelten Schutzmassnahmen, wie bspw. dem Entzug des Rechts auf Bestimmung…
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) haben das Kindesschutzsystem in der Schweiz grundlegend geprägt. Dieser Beitrag bietet eine Analyse aus historischer Perspektive, indem er die Entwicklung des schweizerischen Rechts der Platzierung von Kindern zwischen dem Inkrafttreten des…
Der vorliegende Artikel zeigt einleitend auf, dass viele Grundsätze des neuen Erwachsenenschutzrechts die auf der Grundlage des Gesetzes von 1907 entwickelte Praxis weiterführen und konzentriert sich anschliessend auf die Ana-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2012 | S. 927–961Es folgt Seite №961⬆lyse der Bestimmungen…
Die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beschäftigt die politische Schweiz. Zurzeit wird ein Bundesgesetz ausgearbeitet, das zusätzlich zur Anerkennung des zugefügten Unrechts auch einen finanziellen Solidaritätsbeitrag für die Opfer vorsieht. Administrative Versorgungen waren in der Schweiz bis 1981 zulässig. Erst anlässlich der…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 1/2014 | S. 224–230Es folgt Seite №225⬆Art. 133 Abs. 1, 285 f., 277 ZGB: Keine Anrechnung der Hilflosenentschädigung der IV an den…