Die Barkosten für die Kinder sind bei dem Elternteil zu berücksichtigen, bei dem sie tatsächlich anfallen. Daher sind Wohnkosten in der Regel bei beiden Elternteilen zu berücksichtigen. Fixkosten wie Krankenkassenprämien sind bei jenem Elternteil anzurechnen, der dafür tatsächlich aufkommt. Variable Kosten für Essen, Freizeit und Ferien sind im…
Art. 276 Abs. 2 ZGB: Kindesunterhalt bei alternierender Betreuung. Bei der alternierenden Betreuung eines Kindes durch Eltern, die nie verheiratet waren, rechtfertigt es sich, den (je nach…
Art. 276 ff., 286 ZGB: Zulässigkeit einer Pensenreduktion in Patchworkkonstellation. Soweit nicht an eine gelebte Aufgabenteilung angeknüpft werden kann, ist vom Grundsatz der Gleichwertigkeit von Eigen…
Die alternierende Obhut muss von den Gerichten seit dem 1. Januar 2017 auch auf einseitigen Antrag hin geprüft werden. Das Bundesgericht hat die Kriterien, die es dabei zu berücksichtigen gilt, in zwei Leitentscheiden definiert. Die Arbeit untersucht die aktuelle Gerichtspraxis der unteren Instanzen in unterschiedlichen Kantonen sowie des…
Art. 276, 276a, 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts. Der Barunterhalt ist grundsätzlich vollumfänglich (und nicht proportional im Verhältnis der Überschüsse) durch den nichtbetreuenden Elternteil zu…
Art. 276 ff. ZGB: Berücksichtigung des Naturalunterhalts bei der Aufteilung der Barunterhaltskosten unter den Eltern. Sind beide Eltern leistungsfähig und erbringt ein Elternteil den…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1215
Art. 133, 276, 285 ZGB: Zuteilung der Obhut, Berechnung des Betreuungsunterhalts. Bieten beide Eltern grundsätzlich gleich gute Voraussetzungen für die Betreuung des Kindes, ist besonders in knappen…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1235
Eine Methode der familienrechtlichen Unterhaltsbemessung hat sich an den unterhaltsrechtlichen Vorgaben und Prinzipien auszurichten. Sie muss zu einer bedarfs- und leistungsgerechten Verteilung der verfügbaren Mittel führen und die Rangfolge der Unterhaltsansprüche wahren. Zu berücksichtigen gilt es auch den Grundsatz des Schutzes des…
Art. 315 Abs. 5 ZPO; Art. 301a Abs. 2 ZGB: Regelung der aufschiebenden Wirkung im Rechtsmittelverfahren bei Veränderung des Aufenthaltsortes der Kinder und alternierender Obhut. Die aufschiebende…