Die vom Bundesgericht in 135 III 158 ff. entwickelte Methode zur Berechnung des Vorsorgeunterhalts wirft diverse sozialversicherungsrechtliche Fragen auf und erfordert Berechnungen, die trotz ihrer Komplexität nur beschränkt verlässliche Angaben über das dereinstige Alterseinkommen des Unterhaltsgläubigers erlauben. Bei günstigen finanziellen…
§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB: Verfassungswidrigkeit der Dreiteilungsmethode. Die zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB entwickelte Rechtsprechung zu den «wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen…
Art. 285 ZGB: Bemessung des Kindesunterhaltes. Sind die finanziellen Verhältnisse gut, sollten der Kindesunterhalt und der Bedarf des Kindes aufgrund der massgeblichen Lebenshaltung des…
FamPra.ch Nummer 3/2011, 14. September 2011, S. 757
Art. 211 ZGB: Bewertung eines Unternehmens in der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Für die Wertbestimmung sind Vermögensgegenstände, zu denen auch Unternehmen gehören, bei der güterrechtlichen…
Art. 137 ZGB: Unterhalt während dem Scheidungsverfahren, Berücksichtigung der Bonuszahlung als Lohnbestandteil. Bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ist in erster…
Art. 285 ZGB: Gleichbehandlung unmündiger Kinder aus erster Ehe mit denjenigen aus der zweiten Ehe, Methode zur Berechnung des Kindesunterhalts. Hat der Unterhaltsschuldner Kinder aus verschiedenen…
Art. 276 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts. Für die Berechnung des Kindesunterhalts schreibt das Gesetz keine bestimmte Methode vor. Zulässig ist die Berechnung der konkreten Kinderkosten mit…
Art. 276, 285 Abs. 1 ZGB: Festsetzung des Kindesunterhaltsbeitrages in guten finanziellen Verhältnissen. Bei der Bemessung des Kindesunterhaltsbeitrages sind die Bedürfnisse des Kindes und die…
FamPra.ch Nummer 3/2011, 14. September 2011, S. 769
Art. 137 ZGB: Festlegung des Unterhalts im Rahmen vorsorglicher Massnahmen, rückwirkende Anrechnung eines hypothetischen Einkommens. Bei der Beurteilung, ob die Ehegatten ihre Erwerbstätigkeit…
FamPra.ch Nummer 3/2011, 14. September 2011, S. 717
Die geltende Vorsorgeteilung bei Scheidung weist einige Schwächen auf, wie die Praxis der letzten elf Jahre gezeigt hat. Der Vorentwurf will Ihnen durch Änderungen in zentralen Bereichen begegnen: Neu soll als Stichtag für die Teilung die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens gelten. Die Teilung des Vorsorgeguthabens soll sowohl vor wie auch…