Art. 176, 125 ZGB: Unterhaltsbemessung in sehr guten finanziellen Verhältnissen. Komfortable bis sehr gute finanzielle Verhältnisse sind nicht schon beim Vorliegen eines Familieneinkommens in bestimmter…
Art. 125 Abs. 3 ZGB: Reduktion des Unterhalts infolge des Verhaltens des unterhaltsberechtigen Ehegatten. Würde das Verhalten des unterhaltsberechtigten Ehegatten sogar die gänzliche Aufhebung des…
Höhe und Dauer des nachehelichen Unterhalts beruhen auf einer Vielzahl von Kriterien, welche untereinander sorgfältig abzuwägen sind. Die Scheidung bedeutet wirtschaftlich keinen «clean break», die Ehe ist aber auch nicht eine Lebensversicherung. Der Scheidungsunterhalt soll im Regelfall einen angemessenen Ausgleich ehebedingter wirtschaftlicher…
Noch immer werden die Leitentscheide des Bundesgerichts zum nachehelichen Unterhalt in der Lehre und der Praxis kontrovers diskutiert. Wenig Beachtung findet dabei die Frage, inwiefern sich nacheheliche Unterhaltsbeiträge auch bei nicht lebensprägenden Ehen begründen lassen. Dass in diesem Fall nicht der eheliche Standard auszugleichen ist, ist…
Für den Beweis der Höhe der Unterhaltsforderung hat die Praxis zwei Methoden entwickelt: die einstufige (konkrete) Methode und die zweistufige (abstrakte) Methode. Die einstufige Methode ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung die Regel. In Abweichung davon kann die zweistufige Methode angewendet werden, wenn die Eheleute während der Ehe oder…
Art. 163, 176, 276, 285 ZGB: Keine Mankoteilung bei knappen finanziellen Verhältnissen.Zwar würde das
System der Mankoteilung der ratio legis von Art. 163 bzw. Art. 276 i.V.m. Art. 285 ZGB besser…
Der Vorentwurf zur Änderung des Rechts des Kindesunterhaltes ist ein erster Schritt zur rechtlichen Sicherung des Kindesunterhalts. Das zivilrechtliche Recht auf Kindesunterhalt wird neu zivilstandsunabhängig geregelt und trägt damit zu einer Gleichbehandlung der Kinder und einer Stärkung ihrer Rechte bei. Auch die Ablösung des…
Die deutsche Verfassung verlangt, im Fall der Ehescheidung die gemeinschaftlich in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte zwischen den Ehegatten zu teilen. Hierzu bedarf es eines Ausgleichs, der zu einer gerechten Teilhabe im Versorgungsfall führt, und für die Praxis verständlich und anwenderfreundlich ist. Das bisherige komplexe und…