Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – ein Eingriffsrecht – ist wie das bisherige Vormundschaftsrecht rechtstheoretisch dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nach Lehre und Rechtsprechung gilt es aber als formelles Bundeszivilrecht. Der Versuch, mit der Revision des ZGB gleichzeitig das Verfahren bundesrechtlich zu regeln, scheiterte. Auf…
Art. 298a Abs. 2 ZGB: Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter, ursprünglich in nichtehelicher Gemeinschaft lebender Partner.Neuregelung der elterlichen Sorge nach der Trennung,…