Stichwörter: Scheidung und Abänderung im internationalen Kontext, schweizerisches IPR, Lugano-Übereinkommen und Haager Übereinkommen zum Familienrecht, internationale Kindesentführung.
Die Adoption stellt für das Kind immer einen Filiationsbruch mit der biologischen Familie und eine Filiationskreation mit der Adoptivfamilie dar. Sie kann als lebenslänglicher Prozess der in diesem Dreieck beteiligten Personen, der leiblichen Eltern, der Adoptiveltern und dem Kind, betrachtet werden. Der Artikel diskutiert den Beziehungsabbruch…
Art. 125 ZGB: Nacheheliche Solidarität. Gründet der nacheheliche Unterhalt ausschliesslich auf Solidarität, so kann der Bedarf in sinngemässer Anwendung der Rechtsprechung zur früheren…
Art. 277 Abs. 2, 285 Abs. 1 ZGB: Mündigenunterhalt zwischen dem 18. und 20. Altersjahr; der Ausnahmecharakter der Unterhaltspflicht ist zu relativieren. Der Unterhaltsbeitrag an ein Kind soll seinen…
Art.125 ZGB: Voraussetzungen für die Zumutbarkeit von Vermögensverzehr zu Unterhaltszwecken. Allgemein ist es den Ehegatten zuzumuten, zu Unterhaltszwecken das Vermögen anzuzehren, wenn das…
Art. 255, 256, 256c ZGB: Anforderungen an die Entschuldigung verspäteter Klageinreichung. Ein wichtiger Grund zur verspäteten Einreichung einer Vaterschaftsklage liegt vor, wenn der Kläger vorher keine…
Art. 13 Abs. 2 Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HEntfÜ): Keine systematische Kindesanhörung im Rückführungsverfahren. Im…
Die Regelung der gesetzlichen Voraussetzungen der im Jahre 2000 eingeführten gemeinsamen elterlichen Sorge nach Scheidung steht in der Kritik. Aktuell sind Bestrebungen im Gange, welche auf die Einführung dieses Rechtsinstituts als Regelfall abzielen. Der vorliegende Beitrag enthält einen Vergleich zur Rechtslage in anderen europäischen…