Die Bestimmungen der neuen ZPO übernehmen im Bereich des Scheidungsverfahrens hauptsächlich die diesbezüglichen Vorgaben, welche vorher im materiellen Recht geregelt waren. Die Neuerungen sind geringfügig. Als wichtigste Veränderungen ist die erweiterte Entscheidkompetenz des Scheidungsgerichts im Bereich der beruflichen Vorsorge sowie der…
Art. 125, 276 ff., 285 ZGB: Zumutbarkeit der (Wieder-)aufnahme und/oder Ausdehnung der Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit Kinderbetreuung. Im Sinne einer Richtlinie ist dem hauptbetreuenden Elternteil…