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Aus der ZeitschriftSZS 1/2012 | S. 75–84Es folgt Seite №75

Zur 2. Säule – Deuxième pilier

Art. 22b FZG; Art. 124 ZGB, Art. 142 Abs. 2 ZGB

Erachtet sich das Sozialversicherungsgericht im Rahmen einer scheidungsrechtlichen Auseinandersetzung für sachlich unzuständig, so überweist es entsprechend Art. 142 Abs. 2 ZGB den Fall von Amtes wegen zurück an das zuständige Scheidungsgericht, damit dieses die noch nötigen Abklärungen für eine Vollstreckung der berufsvorsorgerechtlichen Auseinandersetzung…

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