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Barunterhalt des Kindes bei alternierender Obhut wird nach der Leistungsfähigkeit der Eltern aufgeteilt

Art. 276, 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts bei alternierender Obhut mit hälftiger Aufteilung der Betreuungsanteile.

Schlagworte: Kindesunterhalt; Barunterhalt; alternierende Obhut; Überschussverteilung

Betreuen die Eltern die Kinder zu je 50%, haben sie für den Barbedarf der Kinder im Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit aufzukommen. Die Kinder haben…

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