Vermutung, dass für die laufenden Bedürfnisse der ehelichen Gemeinschaft nicht das Eigengut verwendet wird
Schlagworte: Ehescheidung Güterrecht; Errungenschaft; Eigengut
Gemäss Art. 209 Abs. 2 ZGB belastet eine Schuld diejenige Gütermasse, mit welcher sie sachlich zusammenhängt, im Zweifel die Errungenschaft. Für Schulden, die während der Ehe…
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