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Dr. Sabine Aeschlimann, LL. M.

Bibliographie

Entscheidungen über die elterliche Sorge, die Obhut und das Besuchsrecht haben sich ausschliesslich am Kindeswohl zu orientieren

Art. 157 ZPO, Art. 176 Abs. 3, 273 ff. ZGB: Voraussetzungen für ein zulässiges Abweichen von gutachterlichen Empfehlungen. Pönale Überlegungen sind als Kriterium für die Obhutszuteilung irrelevant.

Das Parlament revidiert das Familienrecht - was sagen Lehre und Praxis dazu?

Im Parlament sind derzeit mehrere Vorstösse hängig, mit denen das geltende Familienrecht (schon wieder) revidiert werden soll. Im Fokus steht dabei einerseits die alternierende Betreuung, die nach Ansicht einzelner Parlamentarier entweder gefördert oder als neues gesetzliches Regelmodell eingeführt werden soll. Andererseits sind Bestrebungen im…
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