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Bundesgericht, Entscheid vom 27. Februar 2023 - 5A_684/2022

Art. 276 ff. ZGB : Berücksichtigung tieferer Lebenshaltungskosten des Unterhaltsschuldners im Ausland.

Für die Ermittlung des Bedarfs ist die Berücksichtigung einer Kaufkraftdifferenz zwischen der…

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