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Das Zusammenleben von Kindern und Eltern stellt keine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft dar

Art. 13 Abs. 2 PartG, Art. 276 ZPO: Anrechenbare Grundbeträge.

Schlagworte: ​eingetragenePartnerschaft; Grundbetrag; partnerschaftliche Lebensgemeinschaft

Die Anrechnung eines Grundbetrags von CHF 1'700.—setzt voraus, dass die Beteiligten in einer ​Partnerschaft leben. Dies ist nicht der Fall, wenn die unterhaltsberechtigte Person mit der eigenen Mutter…

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