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Das Zusammenleben von Kindern und Eltern stellt keine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft dar

Art. 13 Abs. 2 PartG, Art. 276 ZPO: Anrechenbare Grundbeträge.

Schlagworte: eingetragene Partnerschaft; Grundbetrag; partnerschaftliche Lebensgemeinschaft

Die Anrechnung eines Grundbetrags von CHF 1'700.—setzt voraus, dass die Beteiligten in einer Partnerschaft leben. Dies ist nicht der Fall, wenn die unterhaltsberechtigte Person mit der eigenen Mutter zusammenlebt oder…

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