Zum Vermögensrecht der eingetragenen Lebenspartner gibt es bisher keine einschlägigen Gerichtsentscheidungen. Nach wie vor offen ist deshalb unter anderem, ob sich die rundum anerkannte Freiheit der Lebenspartner in der Regelung ihrer vermögensrechtlichen Belange (Art. 25 PartG) innerhalb eines der Güterstände des Eherechts vollzieht oder ob…
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB: Anordnung der Gütertrennung im Eheschutzverfahren. Im Rahmen des Eheschutzverfahrens kann das Gericht die Gütertrennung anordnen, wenn der antragstellende Ehegatte…
Art. 170 ZGB: Auskunftspflicht unter Ehegatten. Jeder Ehegatte kann vom anderen grundsätzllich Auskunft über dessen Einkommen, Vermögen und Schulden verlangen. Fehlt ein schützenswertes Interesse…
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Methode zur Festlegung des Trennungsunterhalts. Für den Nachweis, dass während der Ehe Ersparnisse gebildet wurden und somit der Unterhalt nach der einstufigen Methode zu…
Die Zuständigkeit des mit der Scheidung befassten schweizerischen Gerichts umfasst auch die güterrechtliche Auseinandersetzung und den Entscheid über die in der Schweiz und im Ausland gelegenen Grundstücke. Das vom schweizerischen Gericht im Zusammenhang auf die güterrechtliche Auseinandersetzung anzuwendende Recht bestimmt alle zugehörigen oder…
Dieser Beitrag betrifft Ehepaare, bei denen einer der Ehegatten Eigentümer eines Unternehmens ist. Es wird untersucht, inwieweit das Eherecht – die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen und das Ehegüterrecht – die Entscheidungsfreiheit des unternehmerisch tätigen Ehegatten in Bezug auf sein Unternehmen beeinflusst. Obwohl das Eherecht zwingende…
Im Rahmen des Mechanismus der sogenannten «verstärkten Zusammenarbeit» tritt die «Güterrechts»-Verordnung am 29. Januar 2019 in 18 Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft. Sie bringt einheitliche Regeln hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der Anerkennung von Entscheidungen im Bereich des ehelichen…
Art. 163, 165 ZGB: Abgrenzung zwischen gewöhnlichem Unterhalt und ausserordentlichen Beiträgen. Leben die Ehegatten unter dem Güterstand der Gütertrennung und investiert ein Ehegatte in die…
FamPra.ch Nummer 4/2023, 21. November 2023, S. 1000
Das Schweizer Recht betrachtet das Konkubinat als rein vertragliches Rechtsverhältnis. Wenn zwei Individuen eine ausschliessliche und auf Dauer ausgelegte Lebensgemeinschaft eingehen, ohne aber verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft zu sein, werden diese als einfache Gesellschaft betrachtet (Art. 530 ff. OR). Der Zweck dieser einfachen…