Ein begleitetes Besuchsrecht ist stets eine provisorische Lösung und kann grundsätzlich nicht für eine unbefristete Dauer angeordnet werden. Trotzdem kann es Fälle geben, in denen feststeht, dass…
Art. 176, 301a Abs. 2 lit. b und Abs. 5 ZGB: Grundsätze beim Umzug eines Elternteils. Die gemeinsame elterliche Sorge darf die Eltern nicht de facto ihrer Niederlassungsfreiheit berauben, indem sie von…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1057
Art. 47, 51 Abs. 1 ZPO: Ausstand. Nicht jede Verbindung zwischen einer Gerichtsperson und einer Partei erweckt den Anschein der Befangenheit. Ein blosse Bekanntschaft oder ein Duzverhältnis mit einer…
Art. 274a Abs. 1 ZGB: Kontaktrecht der Grosseltern. Der persönliche Verkehr zwischen Dritten und dem Kind leitet seine Rechtfertigung einzig aus dem Interesse des Kindes her, unter Ausschluss der…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1051
Ein Phänomen, das in der gesamten westlichen Welt beobachtet werden kann, ist die Entwicklung der gemeinsamen Elternschaft, die manchmal einer zweiten grossen Entwicklung gegenübersteht: dem Streben jedes Elternteils nach Mobilität. Der Umzug, ob aus persönlichen oder beruflichen Gründen, stellt die bis dahin von getrennten Eltern geführte…
Art. 317 Abs. 1, Art. 296 Abs. 1 ZPO: Berücksichtigung von Noven im Berufungsverfahren bei Anwendbarkeit der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime. Gemäss Art. 317 Abs. 1 ZPO sind neue Tatsachen und…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1041
Der Beitrag präsentiert ausgewählte Ergebnisse einer interdisziplinären Studie an der Schnittstelle von Recht und Soziologie zur alternierenden Obhut. Die Fragen, welche die Studie beantworten möchte, sind: 1. Unter welchen Umständen sollte eine alternierende Obhut als beste Lösung für das Kind in Betracht gezogen werden? 2. Welche psychosozialen…
Art. 273 ff. ZGB, Art. 342 ZPO: Vollstreckung eines bedingten Besuchsrechts. Gerade im Streit um die Vollstreckung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern kann sich der…
Trennungen und Scheidungen gehen mit der Reorganisation des Familienlebens einher, womit unter anderem der persönliche Verkehr zu regeln ist. Der urteilenden Behörde kommt bei der Regelung des Kontaktrechts, welche sich am konkreten Einzelfall zu orientieren hat, ein grosser Ermessensspielraum zu. Es ist bereits bei der Festsetzung des…