Zum Vermögensrecht der eingetragenen Lebenspartner gibt es bisher keine einschlägigen Gerichtsentscheidungen. Nach wie vor offen ist deshalb unter anderem, ob sich die rundum anerkannte Freiheit der Lebenspartner in der Regelung ihrer vermögensrechtlichen Belange (Art. 25 PartG) innerhalb eines der Güterstände des Eherechts vollzieht oder ob…
Das Schweizer Recht betrachtet das Konkubinat als rein vertragliches Rechtsverhältnis. Wenn zwei Individuen eine ausschliessliche und auf Dauer ausgelegte Lebensgemeinschaft eingehen, ohne aber verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft zu sein, werden diese als einfache Gesellschaft betrachtet (Art. 530 ff. OR). Der Zweck dieser einfachen…
Art. 185 ff. ZGB, Art. 394 ff. OR: Übertragung von Grundstücken zwischen Ehegatten, Vorliegen eines Auftrags resp. fiduziarischen Vertrags. Bei der Vertragsauslegung hat das Gericht auf den…
Der vorliegende Artikel untersucht einige Aspekte des internationalen Privatrechts im Zusammenhang mit Konkubinaten und Partnerschaften in schwacher Bindungsform, insbesondere im Hinblick auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften nach ausländischem Recht. Analysiert werden der internationale Charakter, die Zuständigkeit, das anwendbare Recht und…
Art. 195 ZGB, Art. 394 ff. OR: Verwaltung von Vermögen eines Ehegatten durch den anderen. Überlässt ein Ehegatte dem anderen die Verwaltung seines Vermögens, liegt grundsätzlich ein…
Art. 125 f., 185 ff., 649 ZGB : Tragung der auf einer Miteigentumsliegenschaft lastenden Hypothekarschuld, Voraussetzungen für die Festlegung einer Kapitalzahlung anstelle monatlicher Unterhaltsbeiträge.…
Die Zuständigkeit des mit der Scheidung befassten schweizerischen Gerichts umfasst auch die güterrechtliche Auseinandersetzung und den Entscheid über die in der Schweiz und im Ausland gelegenen Grundstücke. Das vom schweizerischen Gericht im Zusammenhang auf die güterrechtliche Auseinandersetzung anzuwendende Recht bestimmt alle zugehörigen oder…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2009 | S. 1051–1059Es folgt Seite №1052⬆Art. 123, 125 ZGB: Keine Verweigerung der Teilung der Austrittsleistungen, nachehelicher Unterhalt…
FamPra.ch Nummer 4/2009, 1. Dezember 2009, S. 1051
Neben der unbefristeten Ehe kennt das iranische Recht die Ehe auf Zeit. Diese zweite Eheart führt zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft für einen von den Eheleuten zu Beginn der Ehe festgelegten Zeitraum. Sie löst in bestimmtem Umfang persönliche und vermögensrechtliche Rechtsfolgen aus. Gleichwohl sie als Mittel zur Abmilderung der aus der…
Im Rahmen des Mechanismus der sogenannten «verstärkten Zusammenarbeit» tritt die «Güterrechts»-Verordnung am 29. Januar 2019 in 18 Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft. Sie bringt einheitliche Regeln hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der Anerkennung von Entscheidungen im Bereich des ehelichen…