Das Schweizer Recht betrachtet das Konkubinat als rein vertragliches Rechtsverhältnis. Wenn zwei Individuen eine ausschliessliche und auf Dauer ausgelegte Lebensgemeinschaft eingehen, ohne aber verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft zu sein, werden diese als einfache Gesellschaft betrachtet (Art. 530 ff. OR). Der Zweck dieser einfachen…
Wenn ein Minderjähriger ausserhalb des Elternhauses platziert wird bzw. werden soll, wird ein Pflegevertrag abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen – weder im OR, im ZGB, noch in der PAVO geregelten – Innominatkontrakt, welcher mangels Formvorschriften auch mündlich oder konkludent eingegangen werden kann und auf welchen neben dem OR AT…