Der Begriff der Mehrelternschaft kann als die Situation definiert werden, in der der Elternstatus von mehr als zwei Personen beansprucht wird, was insbesondere dann der Fall sein kann, wenn die Geburt des Kindes auf eine private Samenspende zurückzuführen ist, und zwar im Rahmen eines Elternschaftsprojekts zwischen einem Frauenpaar und einem oder…
Art. 133, 134, 298a ZGB: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Jede Neuregelung des Sorgerechts verlangt, dass diese aufgrund neuer Umstände im Interesse des Kindes geboten ist. Nicht jede…
FamPra.ch Nummer 4/2009, 1. Dezember 2009, S. 1076
Das Recht auf Ehe und Gründung einer Familie wird sowohl durch die Bundesverfassung als auch durch die internationalen Menschenrechte geschützt. Um dieses Grundrecht zu umreissen, beschäftigt sich der vorliegende Beitrag insbesondere mit Art. 14 BV, wobei in einem ersten Schritt ein historischer Ver-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2011 | [wording…
Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…
Mit dem auf den 1. Januar 2007 in Kraft getretenen neuen Institut für gleichgeschlechtliche Paare ist der schweizerische Gesetzgeber einer Bewegung gefolgt, die andere Länder schon früher begonnen haben. Die Einführung der eingetragenen Partnerschaft im schweizerischen materiellen Recht wurde auch im Bereich des internationalen Privatrechts durch…