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Bundesgericht

Verwahrung statt fürsorgerische Unterbringung für ehemals jugendliche Straftäter?

Sämtliche jugendstrafrechtlichen Massnahmen enden laut Jugendstrafgesetzbuch mit dem 25. Altersjahr. Was aber tun, wenn befürchtet wird, der nunmehr junge Erwachsene würde erneut schwere Straftaten begehen? Inhaftieren unter dem Titel der fürsorgerischen Unterbringung lautete die Lösung der kantonalen Instanzen, die das Bundesgericht stützte. Der…

Nr. 58 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 21. September 2018 i.S. A. gegen B. - 5A_384/2018

Art. 125, 276 ff., 285 ZGB: Zumutbarkeit der (Wieder-)aufnahme und/oder Ausdehnung der Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit Kinderbetreuung. Im Sinne einer Richtlinie ist dem hauptbetreuenden Elternteil…
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