Die konkrete Eigentumsausgestaltung (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamteigentum) der Ehegatten an Immobilien bestimmt die Verfügungsberechtigung und weitgehend die Verlustbeteiligung. Demgegenüber richtet sich die Beteiligung am Mehrwert in Übereinstimmung mit dem Prinzip der Unabänderlichkeit der Gütermassen nach den investierten Mitteln…
Mit der gestiegenen Lebenserwartung ist von einem neuen Lebensabschnitt mit neuen rechtlichen Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten auszugehen. Älteren Ehegatten, die zwar nicht mehr zusammen leben, sich aber aus unterschiedlichen Beweggründen nicht scheiden lassen möchten, steht die Möglichkeit offen, einvernehmlich eine Ehetrennung…
Das Schweizer Recht betrachtet das Konkubinat als rein vertragliches Rechtsverhältnis. Wenn zwei Individuen eine ausschliessliche und auf Dauer ausgelegte Lebensgemeinschaft eingehen, ohne aber verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft zu sein, werden diese als einfache Gesellschaft betrachtet (Art. 530 ff. OR). Der Zweck dieser einfachen…
Der Vernehmlassungsentwurf zur Scheidungsrechtsrevision sieht u. a. vor, die seit dem Jahre 2000 geltenden Bestimmungen über den Vorsorgeausgleich (Art. 122–124 ZGB) grundlegend zu überarbeiten. De lege ferenda sollen die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel stets hälftig geteilt werden – nota bene auch nach Eintritt eines Vorsorgefalles…