Neben der unbefristeten Ehe kennt das iranische Recht die Ehe auf Zeit. Diese zweite Eheart führt zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft für einen von den Eheleuten zu Beginn der Ehe festgelegten Zeitraum. Sie löst in bestimmtem Umfang persönliche und vermögensrechtliche Rechtsfolgen aus. Gleichwohl sie als Mittel zur Abmilderung der aus der…
Nach einer lebensprägenden Ehe ist der Gesundheitszustand des unterhaltsberechtigten Ehegatten bei der Festlegung der Dauer des Unterhaltsanspruchs auch dann mit zu berücksichtigen, wenn die…
Art. 122 ff., 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Teilung der Vorsorgeguthaben. Von einer lebensprägenden Ehe ist unter anderem auszugehen, wenn ein Ehegatte wegen der Heirat eine kulturelle Entwurzelung…
Art. 125 ZGB: Dauer des nachehelichen Unterhalts. Bei der Festlegung des nachehelichen Unterhalts ist die Dauer der Ehe mitzuberücksichtigen. Bei einer Ehe von kurzer Dauer ist das Vertrauen des…
Ce sont les circonstances du cas particulier qui permettent de déterminer si un mariage a durablement marqué de son empreinte la situation de l’époux bénéficiaire (lebensprägende Ehe), indépen…
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt in guten finanziellen Verhältnissen. Für die Bestimmung der Ehedauer ist die Dauer der tatsächlich gelebten Ehe massgebend und nicht das Datum der Ehescheidung…
Art. 125 ZGB: Begriff der lebensprägenden Ehe, Dauer des Unterhaltsanspruchs. Heiraten die Ehegatten trotz angeschlagener Gesundheit der Ehefrau, ist davon auszugehen, dass sie sich entschieden…
FamPra.ch Nummer 4/2012, 7. November 2012, S. 1150
Art. 176 ZGB: Trennungsunterhalt, Anwendbarkeit der Kriterien des nachehelichen Unterhalts. Ist mit der Versöhnung der Ehegatten nicht mehr ernsthaft zu rechnen, können bereits für den…
Art. 125, 129 ZGB: Festsetzung des nachehelichen Unterhalts nach lebensprägender Ehe, hypothetisches Einkommen. Treten während dem Getrenntleben und vor der Festsetzung des nachehelichen Unterhalts…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2009 | S. 1051–1059Es folgt Seite №1052⬆Art. 123, 125 ZGB: Keine Verweigerung der Teilung der Austrittsleistungen, nachehelicher Unterhalt…
FamPra.ch Nummer 4/2009, 1. Dezember 2009, S. 1051