Der vorliegende Artikel untersucht einige Aspekte des internationalen Privatrechts im Zusammenhang mit Konkubinaten und Partnerschaften in schwacher Bindungsform, insbesondere im Hinblick auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften nach ausländischem Recht. Analysiert werden der internationale Charakter, die Zuständigkeit, das anwendbare Recht und…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2012 | S. 1114–1122Es folgt Seite №1115⬆Art. 165 Abs. 2 ZGB, Art. 530 OR: Voraussetzungen für das Vorliegen einer einfachen Gesellschaft…
FamPra.ch Nummer 4/2012, 7. November 2012, S. 1114
Art. 182 ZGB: Auslegung von Eheverträgen; Wirkung der Vereinbarung eines neuen Güterstandes. Eine ehevertragliche Regelung, wonach die Ehegatten güterrechtlich auseinandergesetzt seien, schliesst…
Gemäss Medizin und Sozialwissenschaften bestehen zahlreiche Risiken der Verletzung der Persönlichkeitsrechte von urteilsunfähigen Personen in Pflegeeinrichtungen, besonders wenn das Personal schlecht ausgebildet, schlecht bezahl und überlastet ist, und wenn den Interessen der Institution gegenüber denjenigen der Bewohnerinnen und Bewohner der…
Das Schweizer Recht betrachtet das Konkubinat als rein vertragliches Rechtsverhältnis. Wenn zwei Individuen eine ausschliessliche und auf Dauer ausgelegte Lebensgemeinschaft eingehen, ohne aber verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft zu sein, werden diese als einfache Gesellschaft betrachtet (Art. 530 ff. OR). Der Zweck dieser einfachen…
Art. 876, 335 ZGB: Zulässigkeit einer Familienstiftung. Wird ein Stiftungszweck im Laufe der Zeit sittenwidrig, ist eine Zweckänderung der Auflösung der Stiftung vorzuziehen. Auch eine Zweckänderung…
Die faktische Lebensgemeinschaft, das Konkubinat, ist durch das Fehlen einer rechtlichen Regelung seines Status gekennzeichnet. Der Gesetzgeber, dessen Begeisterung für das Familienrecht sich nicht auf die hier behandelte Ma-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2020 | S. 851–874Es folgt Seite №874⬆terie erstreckt, befasst…
Art. 195 ZGB, Art. 394 ff. OR: Verwaltung von Vermögen eines Ehegatten durch den anderen. Überlässt ein Ehegatte dem anderen die Verwaltung seines Vermögens, liegt grundsätzlich ein…
Art. 30 Abs. 1 ZGB: Namensänderung bei Vorliegen von «achtenswerten Gründen». Seit Inkrafttreten des revidierten Art. 30 Abs. 1 ZGB am 1. Januar 2013 kann einer Person die Änderung des Namens…
Art. 122, 124 ZGB: Für die Auszahlung von Altersleistungen durch die Vorsorgeeinrichtung ist von Gesetzes wegen keine Zustimmung des anderen Ehegatten nötig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts…